§96 Tatbestandsberichtigung
Enthält der in der Entscheidung beschriebene Tatbestand Unrichtigkeiten oder Unklarheiten, so kann eine Berichtigung beantragt werden. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung zu stellen. Das Patentgericht entscheidet über den Antrag, wobei bei der Entscheidung nur die Richter mitwirken, die bei der Entscheidung beteiligt waren. Der Beschluss über die Berichtigung wird auf der Entscheidung vermerkt.
§96 Patentgesetz »
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